Ich möchte alle Grundstückseigentümer daran erinnern, dass die Hecken und Sträucher, welche auf Gemeindewege oder Bürgersteige, an Kreuzungen auf die Straße ragen oder das Sichtfeld auf die Straße beeinträchtigen, zurückgeschnitten werden müssen.
Dies gilt auch für Zuwegungen zum Beispiel zum Spielplatz