Gehwege von Hecken und Sträucher befreien
Die Anwohner von gemeindeeigenen Gehwegen sind laut unserer Gemeindesatzung verpflichtet, diese Wege von überhängenden Ästen und Zweigen ihrer Sträucher auf den Privatgrundstücken regelmäßig zurückzuschneiden, sodass der Fußgänger gefahrlos daher gehen kann. Dies gilt auch für das Kehren dieses Weges.
Die Anwohner der Haupt- und Nebenstraßen sind ebenfalls verpflichtet, die Gehwege und einen Teil der Straße bis zur Mitte sauber zu halten.
Da einige Beschwerden vorgetragen worden sind, möchten wir nochmal alle Gehlerter Bürger daran erinnern, aber auch die, welche ein Eigentum in Gehlert besitzen und nicht im Ort wohnen. Diese Personen müssen diese Pflichten an die Mieter oder andere Dienstleister übertragen.
Die Bürgermeisterin bittet um Beachtung.